
Paragraph
14a
Energie-
wirtschafts-
gesetz
Paragraph 14a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) regelt die steuerbaren Verbrauchseinrichtungen, also Geräte mit einem hohen Stromverbrauch, die vom Netzbetreiber bei Bedarf gedrosselt werden können, um das Stromnetz zu stabilisieren. Diese Regelung betrifft vor allem Wärmepumpen, private Ladeeinrichtungen für Elektroautos und Stromspeicher. Ziel ist es, den Netzausbau zu beschleunigen und gleichzeitig reduzierte Netzentgelte für die betroffenen Verbraucher zu ermöglichen.
Was sind steuerbare Verbrauchseinrichtungen nach § 14a EnWG?
Definition:
Steuerbare Verbrauchseinrichtungen sind Geräte mit einer Leistung über 4,2 kW, die flexibel vom Netzbetreiber gesteuert werden können, um den Energieverbrauch an die Netzlast anzupassen.
Beispiele:
Dazu gehören private Ladeeinrichtungen (z.B. Wallboxen), Wärmepumpen, Stromspeicher und Anlagen zur Raumkühlung (z.B. Klimageräte).
Funktion:
Der Netzbetreiber kann die Leistung dieser Geräte bei drohender Überlastung des Netzes temporär reduzieren, um die Stabilität zu gewährleisten. Ein Basisbezug an Strom ist dabei immer sichergestellt.
Netzdienlichkeit:
Im Gegenzug für die Möglichkeit der Leistungsreduktion profitieren Verbraucher von schnelleren Netzanschlüssen und reduzierten Netzentgelten.
Was bedeutet die Neuregelung für Verbraucher?
Reduzierte Netzentgelte:
Netzbetreiber sind verpflichtet, bei steuerbaren Verbrauchseinrichtungen reduzierte Netzentgelte anzubieten, um die Drosselung zu kompensieren.
Schnellerer Netzanschluss:
Der Netzbetreiber darf den Anschluss von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen nicht mehr wegen Netzüberlastung verzögern.
Freiwillige Umstellung:
Bereits installierte, aber noch nicht steuerbare Anlagen können bis Ende 2028 freiwillig auf die neue Regelung umgestellt werden.
Vorteile der steuerbaren Verbrauchseinrichtungen:
- Kostensenkung: Reduzierte Netzentgelte führen zu Einsparungen bei den Stromkosten.
- Beschleunigter Netzausbau: Die Möglichkeit der Steuerung erleichtert den Ausbau der Stromnetze.
Hinweis: Es ist ratsam, sich bei Fragen zur individuellen Situation an den zuständigen Netzbetreiber zu wenden.