AGB

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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Brügmann Elektrotechnik

Mario-André Brügmann
Steinkamp 18
25566 Lägerdorf

§1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Lieferungen, Leistungen, Reparaturen, Wartungen, Prüfungen und sonstige Arbeiten der Firma Brügmann Elektrotechnik.

(2) Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, sofern ihrer Geltung nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde.

(3) Diese AGB gelten gegenüber Verbrauchern und Unternehmern, soweit nicht ausdrücklich zwischen beiden unterschieden wird.

§2 Angebot und Vertragsabschluss

(1) Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.

(2) Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung, Beginn der Arbeiten oder Ausführung der Leistung zustande.

(3) Technische Änderungen bleiben vorbehalten, soweit diese dem Auftraggeber zumutbar sind.

§3 Leistungsumfang

(1) Der Leistungsumfang ergibt sich aus Angebot, Auftrag, Leistungsverzeichnis oder schriftlicher Vereinbarung.

(2) Zusätzliche Leistungen, die nicht ausdrücklich vereinbart wurden, werden gesondert berechnet.

(3) Erforderliche Nebenarbeiten sowie unvorhersehbare Mehraufwendungen können zusätzlich berechnet werden.

§4 Preise

(1) Alle Preise verstehen sich in Euro.

(2) Soweit nicht anders vereinbart, gelten die zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Preise.

(3) Materialpreisänderungen nach Angebotsabgabe können bei nachweislich erheblichen Marktveränderungen angepasst werden.

(4) Notdiensteinsätze, Arbeiten außerhalb der regulären Geschäftszeiten, Sonn- und Feiertagsarbeiten werden gesondert berechnet.

§5 Abschlagszahlungen

(1) Der Auftragnehmer ist berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen entsprechend dem Leistungsfortschritt zu verlangen.

(2) Materiallieferungen können vor Einbau gesondert in Rechnung gestellt werden.

§6 Zahlungsbedingungen

(1) Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen ohne Abzug zahlbar, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

(2) Nach Ablauf der Zahlungsfrist gerät der Auftraggeber ohne weitere Mahnung in Verzug.

(3) Im Verzugsfall werden die gesetzlichen Verzugszinsen berechnet.

§7 Termine und Ausführungsfristen

(1) Vereinbarte Termine stehen unter dem Vorbehalt rechtzeitiger Materialverfügbarkeit sowie unvorhersehbarer Ereignisse.

(2) Höhere Gewalt, Lieferengpässe, behördliche Maßnahmen oder ähnliche Umstände verlängern vereinbarte Fristen angemessen.

§8 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber hat den ungehinderten Zugang zu den Arbeitsbereichen sicherzustellen.

(2) Notwendige Genehmigungen sowie die Bereitstellung von Versorgungsanschlüssen obliegen dem Auftraggeber, soweit nichts anderes vereinbart wurde.

(3) Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers.

§9 Eigentumsvorbehalt

(1) Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Firma Brügmann Elektrotechnik.

(2) Eine Veräußerung, Verpfändung oder Sicherungsübereignung vor vollständiger Zahlung ist unzulässig.

§10 Abnahme

(1) Nach Fertigstellung ist die Leistung vom Auftraggeber abzunehmen.

(2) Die Leistung gilt als abgenommen, wenn sie in Benutzung genommen wird oder innerhalb von 12 Werktagen nach Fertigstellungsanzeige keine wesentlichen Mängel gerügt werden.

§11 Gewährleistung

(1) Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.

(2) Bei Reparaturen erstreckt sich die Gewährleistung ausschließlich auf die durchgeführten Arbeiten und ausgetauschten Teile.

(3) Verschleißteile, unsachgemäße Bedienung, Fremdeingriffe oder äußere Einwirkungen sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.

§12 Prüfungen und Messprotokolle

(1) Prüfungen elektrischer Anlagen erfolgen nach den jeweils geltenden Normen und Vorschriften.

(2) Messprotokolle und Prüfberichte dokumentieren den Zustand der Anlage zum Zeitpunkt der Prüfung.

(3) Nachträgliche Veränderungen an der Anlage liegen außerhalb der Verantwortung des Auftragnehmers.

§13 Haftung

(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

(3) Die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn ist im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen.

(4) Die Haftung nach Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

§14 Arbeiten an Bestandsanlagen

(1) Arbeiten an bestehenden elektrischen Anlagen erfolgen auf Grundlage des sichtbaren Anlagenzustandes.

(2) Für nicht erkennbare Mängel, verdeckte Leitungsführungen oder bereits vorhandene Schäden wird keine Haftung übernommen.

(3) Werden sicherheitsrelevante Mängel festgestellt, kann die weitere Ausführung bis zur Beseitigung dieser Mängel verweigert werden.

§15 Datenschutz

Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen verarbeitet.

Es gilt die Datenschutzerklärung auf:

Brügmann Elektrotechnik Datenschutz

§16 Gerichtsstand und anwendbares Recht

(1) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(2) Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers.

§17 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Brügmann Elektrotechnik
Steinkamp 18 · 25566 Lägerdorf
Telefon: 04828 2869819
E-Mail für persönliche Mails an den Inhaber : invoice@bruegmann-elektroanlagen.de

E-Mail für Rechnungen an Brügmann Elektrotechnik: rechnung@bruegmann-elektroanlagen.de

E-Mail für Kundenkorrenpondez und alles weitere: info@bruegmann-elektroanlagen.de

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